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Normativer Kollektivvertragswechsel in Mischbetrieben: Zulässigkeit auch von Schlechterstellungen?

ArbeitsrechtRA Dr. Clemens Egermann/RA Dr. Sabine HauerRdW 2016/371RdW 2016, 482 Heft 7 v. 21.7.2016

Mit 1. 1. 2016 trat der KV für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen Österreichs ("GTS-KV") in Kraft, der erstmals nicht nur für Arbeiter-, sondern auch für Angestelltendienstverhältnisse gilt. Daraus ergibt sich für viele Unternehmen die Verpflichtung, die vor dem 1. 1. 2016 einem anderen KV unterliegenden Angestelltendienstverhältnisse in den GTS-KV "umzustufen". Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit der KV-Angehörigkeit dieser Arbeitgeber und im Besonderen mit der - auch lohndumpingrelevanten - Frage, ob die normative "Umstufung" in den GTS-KV eine Schlechterstellung der betroffenen Angestellten insb im Hinblick auf die Höhe des Entgelts zur Folge haben kann.

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