Mit 1. 1. 2016 trat der KV für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen Österreichs ("GTS-KV") in Kraft, der erstmals nicht nur für Arbeiter-, sondern auch für Angestelltendienstverhältnisse gilt. Daraus ergibt sich für viele Unternehmen die Verpflichtung, die vor dem 1. 1. 2016 einem anderen KV unterliegenden Angestelltendienstverhältnisse in den GTS-KV "umzustufen". Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit der KV-Angehörigkeit dieser Arbeitgeber und im Besonderen mit der - auch lohndumpingrelevanten - Frage, ob die normative "Umstufung" in den GTS-KV eine Schlechterstellung der betroffenen Angestellten insb im Hinblick auf die Höhe des Entgelts zur Folge haben kann.