Nach dem Erkenntnis VwGH 10. 2. 2016, 2015/15/0001, hat das BMF nunmehr seine bisherige Rechtsansicht zur Geltendmachung einer Firmenwertabschreibung bei ausländischen Gruppenmitgliedern geändert und dies in einer aktuellen BMF-Information dargestellt. Diese Information, in der die Geltendmachung einer Firmenwertabschreibung auf Auslandsbeteiligungen für die Veranlagungszeiträume 2005-2013 und ab 2014 dargestellt und anhand eines zusammenfassenden Beispiels geklärt wird, geht insofern den bisherigen Ausführungen in Rz 1129 KStR 2013 vor. Info des BMF vom 16. 6. 2016, BMF-010203/0178-VI/6/2016.