Durch das StRefG 2015/2016 (und das AbgÄG 2015) wurde in der Grunderwerbsteuer der Tatbestand der Anteilsvereinigung neu geregelt und der Anwendungsbereich erheblich verbreitert. In der Literatur war die Neuregelung der Anteilsvereinigung bereits mehrfach Gegenstand der Auseinandersetzung.1 Aus der literarischen Diskussion sowie insb aus der Anwendung der neuen Regelungen in der Praxis stellen sich jedoch diverse offene Zweifelsfragen, die einer näheren Klärung (allenfalls auch durch den Gesetzgeber) bedürften. Der nachfolgende Beitrag soll einige dieser Punkte exemplarisch beleuchten.