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Berufsgeheimnis versus Offenlegungspflicht

SteuerrechtHR Dr. Maria Joklik-FürstRdW 2016/334RdW 2016, 435 Heft 6 v. 20.6.2016

Berufsrechte sehen oftmals die Verpflichtung zur Wahrung der Verschwiegenheit vor. Die Berufsgeheimnisse der Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Notare und Ärzte sind auch in deren eigenen Abgabenverfahren zu beachten. Die Bundesabgabenordnung normiert dagegen gem § 119 BAO die Pflicht, abgabenrechtlich relevante Sachverhalte "... vollständig und wahrheitsgemäß ..." offenzulegen.

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