Eine aktuelle Entscheidung des VwGH bietet Anlass zur Diskussion der steuerlichen Behandlung von Nutzungseinlagen in Körperschaften.
1. Die VwGH-Entscheidung
1.1. Sachverhalt
Der Beschwerdeführer (Bf) war Gesellschafter-Geschäftsführer mehrerer österreichischer Kapitalgesellschaften ("L-Gesellschaften") und erzielte aus dieser Geschäftsführertätigkeit Einkünfte nach § 22 Z 2 EStG.