Wird im Rahmen der "Wegzugsbesteuerung" die Nichtfestsetzungsoption gewählt (§ 27 Abs 6 EStG), darf im Einkommensteuerbescheid des "Veräußerers" keine Verrechnung von Verlustvorträgen mit den (nicht festzusetzenden) Einkünften aus der wegziehenden Beteiligung erfolgen. Die Verlustvorträge verbleiben (vorläufig) ungeschmälert zur Verrechnung mit anderen Einkünften (auch für Folgejahre). - VwGH 27. 4. 2016, 2013/13/0038.