BVergG 2006: § 332 Abs 3, § 334 Abs 2 zweiter Satz
VwGH 16. 3. 2016, 2015/04/0004
Gegen die Vergabe eines Auftrages ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens mit Bekanntmachung hatte der Beschwerdeführer im Ausgangssachverhalt einen Feststellungsantrag nach § 331 BVergG 2006 - welcher Voraussetzung ua für nachfolgende Schadenersatzansprüche ist - eingebracht. Das Bundesvergabeamt hatte diesen Antrag noch wegen Versäumung der absoluten, also von der Kenntnis der Vergabe unabhängigen sechsmonatigen Ausschlussfrist gem § 332 Abs 3 BVergG 2006 zurückgewiesen.