RL 2004/18/EG : Art 47 Abs 2 und Art 48 Abs 3
EuGH 7. 4. 2016, C-324/14 , Partner Apelski Dariusz
Der EuGH stellt klar, dass sich ein Bieter für einen bestimmten Auftrag auf die Kapazitäten von Drittunternehmen (insbesondere Subunternehmer) stützen kann, sofern dem öffentlichen Auftraggeber gegenüber nachgewiesen wird, dass dem Bieter die für die Ausführung dieses Auftrags erforderlichen Mittel der betreffenden Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen.