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VwGH: Verdrängung der nationalen absoluten Ausschlussfrist durch das unmittelbar anwendbare Unionsrecht

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiter: RA Dr. Matthias Öhler/RA Dr. Dagmar MalinRdW 2016/319RdW 2016, 407 Heft 6 v. 20.6.2016

BVergG 2006: § 332 Abs 3, § 334 Abs 2 zweiter Satz

VwGH 16. 3. 2016, 2015/04/0004

Gegen die Vergabe eines Auftrages ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens mit Bekanntmachung hatte der Beschwerdeführer im Ausgangssachverhalt einen Feststellungsantrag nach § 331 BVergG 2006 - welcher Voraussetzung ua für nachfolgende Schadenersatzansprüche ist - eingebracht. Das Bundesvergabeamt hatte diesen Antrag noch wegen Versäumung der absoluten, also von der Kenntnis der Vergabe unabhängigen sechsmonatigen Ausschlussfrist gem § 332 Abs 3 BVergG 2006 zurückgewiesen.

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