GmbHG: § 115
UGB: § 29
Auch wenn mehrere Firmen zu einem Konzern gehören und das unbefangene Publikum aus der Verwendung des identen Familiennamens für mehrere Unternehmen nur den Schluss ziehen wird, dass es sich bei allen Gesellschaften um Glieder ein und derselben Unternehmensgruppe handelt, ist die Gefahr einer Verwechselbarkeit der Firmen in einem Konzern nicht als völlig obsolet zu betrachten.