Ob der BR der Absicht des Betriebsinhabers, einen Arbeitnehmer zu kündigen, zustimmt oder widerspricht oder diesem Vorhaben indifferent gegenübersteht, ist für die Frage, ob und wie die in der Folge ausgesprochene Kündigung (inhaltlich und verfahrensrechtlich) bekämpft werden kann, von Relevanz. Daher ist auch praktisch bedeutsam, welche Anforderungen an eine wirksame Stellungnahme sowie an die - dieser vorangehende - Verständigung des BR von der Kündigungsabsicht zu stellen sind.