Durch die Ausweitung des Binnenmarktes treten im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen internationale Sachverhalte vermehrt auf.1 Dies betrifft nicht nur das Verhältnis zu anderen Mitgliedstaaten der Union, sondern auch zu Drittstaaten. Die literarische Behandlung von Arbeitsverhältnissen mit internationalem Bezug liegt aber - soweit ersichtlich - schwerpunktmäßig lediglich im Bereich des materiellen Rechts. Zuständigkeitsfragen werden im Gegenzug weit seltener erörtert, obwohl diese große praktische Relevanz entwickeln können.