Auch wenn das BFG im Säumnisbeschwerdeverfahren rechtswidrig die Erteilung eines Auftrags an das Finanzamt nach § 284 Abs 2 BAO auf Erlassung einer Entscheidung unterlässt, gehen die Entscheidungsbefugnis und die Entscheidungspflicht mit Ablauf von drei Monaten ab Einlagen der Säumnisbeschwerde auf das Gericht über. - VwGH 24. 2. 2016, Ra 2015/13/0044.