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Wortmarken: Keine Eintragung von BUKHARA für Rosinen

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2016/198RdW 2016, 266 Heft 4 v. 18.4.2016

MarkSchG: § 4

Die Heranziehung des Ergebnisses allfälliger Abfragen im Internet als eines von mehreren Mitteln zur Bestimmung des Verkehrsverständnisses ist nicht zu beanstanden.

Seite 266


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