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Markenschutz: Auskunftsanspruch bei unzulässigen Parallelimporten

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2016/197RdW 2016, 265 Heft 4 v. 18.4.2016

MarkSchG: § 55a

Ist keine Erschöpfung des Markenrechts eingetreten, besteht der Auskunftsanspruch nach § 55a MarkSchG grundsätzlich auch beim Vertrieb von Originalware.

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