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Anlegerschaden - Prospekthaftung trotz richtiger Angaben?

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek und Barbara TumaRdW 2016/196RdW 2016, 264 Heft 4 v. 18.4.2016

InvFG 1993 idF vor BGBl I 2011/77: § 26

KMG: § 11

Der Zweck des § 26 InvFG 1993 liegt darin, dem potenziellen Anleger durch das Vorsehen verpflichtender Prospektinhalte eine umfassende und objektive Grundlage für seine Erwerbsentscheidung zu bieten. Die nach dieser Bestimmung sinngemäß anzuwendende Vorschrift des § 11 KMG enthält eine Prospekthaftungsregel, bei der es um die Sanktionierung irreführender Anlegerinformationen geht. Enthalten die Emissionsprospekte aber keine irreführen-

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