Die liechtensteinische Stiftung gründete eine österreichische Privatstiftung, die alleinige Gesellschafterin einer österreichischen GmbH ist. Eine nicht betrieblich veranlasste (Zins-)Zahlung der GmbH an die liechtensteinische Stiftung stellt eine verdeckte Ausschüttung an die österreichische Privatstiftung dar und darf den Gewinn der GmbH nicht mindern. - VwGH 11. 2. 2016, 2012/13/0061.