Begeht der Dienstnehmer in Ausübung seines Berufes eine Verwaltungsübertretung (hier: wegen unrechtmäßiger Ausländerbeschäftigung) und wird ihm die deshalb verhängte Verwaltungsstrafe ersetzt, so bilden die Ersatzzahlungen Einnahmen im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. - VwGH 10. 2. 2016, 2013/15/0128.