Den Versuch war es wert, noch dazu, wenn eine WT-Gesellschaft mit dabei war: Als die Kurse an den Börsen abstürzten, suchte man nach einer Möglichkeit, sie steuerlich zu verwerten, und erhoffte, diese Möglichkeit in der Rückwirkungsfiktion im UmgrStG zu finden. - Im Anlassfall ging es um eine versuchte Teilwertabschreibung von nahezu 2 Mio €. - VwGH 20. 1. 2016, 2012/13/0013.