§ 10 Abs 3 KStG 1988 hindert weder die gewinnmindernde Berücksichtigung der Firmenwertabschreibung auf ausländische Gruppenmitglieder noch die spätere gewinnerhöhende Nacherfassung dieser Steuerbegünstigung.
§ 10 Abs 3 KStG 1988 hindert weder die gewinnmindernde Berücksichtigung der Firmenwertabschreibung auf ausländische Gruppenmitglieder noch die spätere gewinnerhöhende Nacherfassung dieser Steuerbegünstigung.