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Fremdkapitalzinsenabzug bei konzerninternem Erwerb eines Gruppenmitglieds durch den Gruppenträger

SteuerrechtDr. Christoph MarchgraberRdW 2016/103RdW 2016, 139 Heft 2 v. 18.2.2016

Fremdfinanzierte Beteiligungserwerbe waren in den letzten Jahren immer wieder Gegenstand gesetzlicher Neuregelungen. Die steuerlichen Rahmenbedingungen ändern sich so rasch, dass Gerichte zuweilen über Rechtsfragen zu entscheiden haben, die aufgrund einer während des Verfahrens erfolgten Änderung der Rechtslage keine praktische Relevanz mehr zu haben scheinen. So hat etwa das BFG kürzlich die Ansicht vertreten, § 12 Abs 2 KStG idF StRefG 200511BGBl I 2004/57. sei bei fremdfinanzierten Beteiligungserwerben innerhalb von Unternehmensgruppen auf Ebene des Gruppenträgers nicht anwendbar, sofern "alle Ausschüttungen des Gruppenmitgliedes an den Gruppenträger maximal so hoch wären wie das steuerpflichtige Einkommen des Gruppenmitgliedes, das durch den Gruppenträger zu versteuern ist".22BFG 22. 10. 2015, RV/4100145/2012. Seit dem AbgÄG 201433BGBl I 2014/13. ist der Zinsenabzug bei konzerninternen Beteiligungserwerben zwar ohnehin bereits aufgrund des § 12 Abs 1 Z 9 KStG ausgeschlossen. Diese Regelung wurde aber gerade deshalb geschaffen, um zu verhindern, dass die Anwendung des § 12 Abs 2 TS 1 KStG idF AbgÄG 201244BGBl I 2012/112. durch konzerninterne Umgründungen vermieden werden kann.55ErlRV 24 BlgNR 25. GP 14; vgl dazu Marchgraber/Plansky in Lang/Rust/Schuch/Staringer (Hrsg), KStG2 § 12 Rz 137 f. In den praktisch äußerst relevanten Fällen von Unternehmensgruppen soll § 12 Abs 2 TS 1 KStG nach der Ansicht des BFG allerdings nur in Ausnahmefällen anwendbar sein. Beruhte die Einführung des § 12 Abs 1 Z 9 KStG also auf falschen Prämissen?

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