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Rechtsschutzversicherung: Risikoausschluss für Spekulationsgeschäfte

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2016/82RdW 2016, 116 Heft 2 v. 18.2.2016

ABGB: §§ 914 f

ARB 2003: Art 7

Der vorliegende Art 7.1.10 ARB 2003 (Allgemeine Rechtsschutzversicherungsbedingungen) enthält einen Risikoausschluss dahin, dass sich die Versicherung nicht auf Versicherungsfälle iZm Spiel- oder Wettverträgen, Gewinnzusagen oder diesen vergleichbaren Mitteilungen und Termin- oder diesen ähnlichen Spekulationsgeschäften sowie damit in Zusammenhang stehenden Auseinandersetzungen mit Kreditgebern, Vermittlern, Beauftragten oder sonstigen Anspruchsgegnern erstreckt.

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