ABGB: §§ 914 f
ARB 2000: Art 7
Nach dem Risikoausschluss des vorliegenden Art 7.1.13. ARB 2000 besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen iZm "Spiel- oder Wettverträgen und diesen ähnlichen Termin- oder Spekulationsgeschäften". Unabhängig davon, ob ein Fremdwährungskreditvertrag ein Spekulationsgeschäft darstellt, ist er nicht einer Wette/einem Spiel (Glücksverträgen im engen Sinn) ähnlich: Es finden reale geschäftliche Vorgänge statt und der Kreditnehmer kann auf ungünstige Entwicklungen reagieren, etwa durch Konvertierung des Kredits. Eine derartige Einflussnahme ist einer Wette und einem Spiel fremd. Der Versicherungsschutz ist demnach für eine Schadenersatzklage wegen fehlerhafte Aufklärung iZm mit einem Fremdwährungskredit nicht ausgeschlossen.