IO: § 80b
RAO: §§ 28, 34
Wurde ein Rechtsanwalt zum mittlerweiligen Stellvertreter eines anderen Rechtsanwalts bestellt, so kann er nicht gleichzeitig auch zum Insolvenzverwalter dieses Rechts-
IO: § 80b
RAO: §§ 28, 34
Wurde ein Rechtsanwalt zum mittlerweiligen Stellvertreter eines anderen Rechtsanwalts bestellt, so kann er nicht gleichzeitig auch zum Insolvenzverwalter dieses Rechts-