Die Veräußerung eines kapitalistischen Mitunternehmeranteils führt nur dann zur begünstigten Besteuerung nach § 37 Abs 1 iVm Abs 5 Z 3 EStG, wenn die Veräußerung in einem sachlichen (und zeitlichen) Zusammenhang mit dem Ausscheiden des Steuerpflichtigen aus dem Erwerbsleben (nach Vollendung des 60. Lebensjahres) steht. - VwGH 20. 10. 2016, Ro 2014/13/0032.