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Keine Ausgleichszulage bei Armutszuwanderung aus EU-Raum

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2016/630RdW 2016, 845 Heft 12 v. 20.12.2016

ASVG: § 292

NAG: § 52 Abs 1 Z 3

Ein aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (hier: Bulgarien) nach Österreich zugezogener Pensionist, der über keine ausreichenden Existenzmittel verfügt, hat keinen Anspruch auf Ausgleichszulage, selbst wenn er von einem in Österreich ansässigen Verwandten Unterhaltsleistungen bezieht und damit gem § 52 Abs 1 Z 3 NAG rechtmäßig in Österreich aufhältig ist.

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