Zeigt der Steuerpflichtige oder das Finanzamt in der außerordentlichen Revision als grundsätzliche Rechtsfrage iSd Art 133 Abs 4 B-VG relevante Ermittlungsfehler des BFG oder eine mangelhafte Begründung der Beschwerdeentscheidung auf, führt dies zur Zulassung der außerordentlichen Revision und zur Aufhebung des Erkenntnisses des BFG. - VwGH 27. 7. 2016, Ra 2015/13/0048, und 27. 7. 2016, Ra 2015/13/0051.