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Berufsfortbildungskurse steuerbefreit?

SteuerrechtSen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus ZornRdW 2016/525RdW 2016, 718 Heft 10 v. 17.10.2016

Die Umsatzsteuerbefreiung für berufsbezogene Unterrichtsleistungen hängt unionsrechtlich von der Zielsetzung der Bildungseinrichtungen ab, nicht aber von der einer öffentlichen Einrichtungen vergleichbaren Tätigkeit.

1. Durchführungsverordnungen nach Art 291 Abs 2 AEUV

Art 291 Abs 2 und Abs 4 AEUV lauten:

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