vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Änderung der Bewirtschaftung und Schicksal der Aufwendungen aus der Liebhabereiphase

SteuerrechtDr. Ignaz ArnoldiRdW 2016/524RdW 2016, 713 Heft 10 v. 17.10.2016

Die steuerliche Komponente der Ertragsfähigkeit der Vermietung einer Eigentumswohnung (für Wohnzwecke) hängt von den gewählten betriebswirtschaftlichen Parametern ab. Wird die Einkunftsquelle rechtskräftig als Liebhaberei eingestuft, fallen nachträglich das Recht auf den Vorsteuerabzug und der Verlustausgleich weg. Ändert der Investor danach die Bewirtschaftung (die Betätigung wandelt sich zu einer Einkunftsquelle), kann nach übereinstimmender Ansicht von Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof "die Teilung der Tätigkeit in eine unbeachtlich verlustbringende Periode und einen der Besteuerung zu unterziehenden Abschnitt der Erzielung von Überschüssen nicht dazu führen, dass Aufwendungen außer Acht gelassen werden, die zur Erzielung der Einkünfte im letztgenannten Zeitraum beitragen".11VfGH 7. 3. 1995, B 301/94. , 22VwGH 26. 4. 2012, 2009/15/0194.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte