Das mit BGBl I 2013/137 im BUAG eingeführte Überbrückungsgeld wurde mit dem SBBG (BGBl I 2015/113) und der BUAG-Novelle BGBl I 2016/72 neuerlich geändert. Weiters hat der BMASK mit der Verordnung BGBl II 2015/250 die Bezugsdauer des Überbrückungsgelds ausgedehnt. Neben diesen gesetzlichen Änderungen ist zu beachten, dass bereits die Stammfassung Bestimmungen vorgesehen hat, die erst 2017 in Kraft treten werden. Dieser Beitrag fasst alle Änderungen zusammen.