Durch das LSD-BG wird ua (weiterhin) auch die Unterentlohnung (auch als Unterschreitung des Mindestentgelts oder Lohndumping bezeichnet) mit Verwaltungsstrafe bedroht. Von den (zahlreichen) Fragen, die dieses Delikt aufwirft, wird hier die Problematik der (nicht notwendigerweise durchgehenden) Unterentlohnung für einen länger als eine Lohnzahlungsperiode dauernden Zeitraum behandelt. Da die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen in diesem Punkt nicht sehr klar sind, erscheint eine Auseinandersetzung mit dieser Thematik sinnvoll.