WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiter: Wolfgang KolmaschRdW 2016/493RdW 2016, 673 Heft 10 v. 17.10.2016
WEG: § 16
ABGB: § 914
Die Mischwidmung eines Wohnungseigentumsobjekts zu Wohn- und Geschäftszwecken ist zulässig.