ABGB: §§ 1002, 1425
Dass die Bedingungen für die Auszahlung der Treugelder von den Parteien nach längerer Zeit immer noch nicht erfüllt wurden und ein Ende nicht absehbar ist, berechtigt den Treuhändernicht zum gerichtlichen Erlag.
OGH 25. 5. 2016, 7 Ob 67/16b