BTVG: § 2 Abs 4
Auch wenn der Auftraggeber das Liegenschaftseigentum mit separatem Kaufvertrag von einem Dritten erwirbt, ist sein Auftrag zur Errichtung eines Gebäudes auf dieser Liegenschaft gem § 2 Abs 4 BTVG als Bauträgervertrag zu qualifizieren, sofern Liegenschaftskauf- und Bauvertrag eine wirtschaftliche Einheit bilden.