ABGB: § 902
KBGG: § 24 Abs 1 Z 2
Bei der Anspruchsvoraussetzung der durchgehenden Erwerbstätigkeit "in den letzten 6 Monaten unmittelbar vor der Geburt des Kindes" für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld wird bereits der erste Tag der Leistungserbringung, also der erste Tag des Dienstverhältnisses, mit einbezogen.