MuKiPassV: § 8 Abs 1
KBGG: § 5a Abs 2, § 7 Abs 4 Z 1
Die verspätete Vornahme oder der verspätete Nachweis von Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen kann zu einer Kürzung des Kinderbetreuungsgeldes führen, es sei denn, die Verspätung erfolgte aus Gründen, die nicht vom Kinderbetreuungsgeld beziehenden Elternteil zu vertreten sind. Die allgemeine Befürchtung der Mutter, ihr Kind könnte sich aufgrund einer damals herrschenden Grippewelle in der Ordination eines Kinderarztes mit einem Influenzavirus anstecken, rechtfertigt noch nicht die verspätete Vornahme der Mutter-Kind-Pass-Untersuchung.