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Zur Kündbarkeit von Syndikatsverträgen nach der GesbR-Reform

WirtschaftsrechtUniv.-Prof. Dr. Eveline ArtmannRdW 2015/371RdW 2015, 403 Heft 7 v. 17.7.2015

Durch das GesbR-RG wurde die (weitgehend zwingende) Kündigungsbestimmung des § 132 UGB in das ABGB übernommen, was zu großen Beunruhigungen in der Praxis hinsichtlich der Bestandskraft von Syndikatsverträgen geführt hat. Der nachfolgende Beitrag geht der Frage nach, welche Regelungen künftig vereinbart werden können.

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