Wird nach einer (gem § 303 Abs 4 BAO erfolgten) Wiederaufnahme eines Einkommensteuerverfahrens ein Einkommensteuerbescheid erlassen, in dem die - in einem nichtigen Feststellungsbescheid festgestellten - Einkünfte aus einer Beteiligung an einer Personengesellschaft berücksichtigt werden, kann - mangels eines gem § 295 Abs 1 BAO geänderten Bescheides - kein Antrag auf Aufhebung des Einkommensteuerbescheides gem § 295 Abs 4 BAO idF BGBl I 2011/76 gestellt werden. VwGH 26. 2. 2015, 2012/15/0127.