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EuGH: Deutsche Entstrickungsbesteuerung verstößt nicht gegen EU-Recht

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiterin: Bettina SabaraRdW 2015/369RdW 2015, 402 Heft 7 v. 17.7.2015

Es ist mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar, wenn für den Fall der Übertragung von Wirtschaftsgütern von einer inländischen auf eine ausländische Betriebsstätte desselben Unternehmens die damit verbundenen stillen Reserven schon im Überführungszeitpunkt - und nicht erst bei tatsächlicher Realisierung - vom Herkunftsmitgliedstaat (hier: Deutschland) aufgedeckt und besteuert werden, sofern diese Sicherungsmaßnahme durch eine auf fünf bzw zehn Jahre gestaffelte Erhebung abgemildert wird. EuGH 21. 5. 2015, C-657/13 , Verder LabTec.

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