In einem vom VwGH eingeleiteten Vorabentscheidungsverfahren (2013/15/0186, RdW 2014/200, 174) vertritt die Generalanwältin beim EuGH in ihrem Schlussantrag die Ansicht, dass das Unionsrecht einer inländischen Muttergesellschaft mit einer ausländischen Tochtergesellschaft ein Recht zur Inanspruchnahme der Firmenwertabschreibung im Rahmen der Gruppenbesteuerung gibt. Eine Regelung wie § 9 Abs 7 Satz 2 KStG, die eine Firmenwertabschreibung auf den Erwerb inländischer Beteiligungen durch juristische Personen im Rahmen der Gruppenbesteuerung begrenzt, begründe einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit, könne aber - mangels selektiven Charakters für "bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige" - nicht außerdem als verbotene Beihilfe an Konzerne eingeordnet werden. Schlussanträge der Generalanwältin vom 16. 4. 2015 zu C-66/14 , Finanzamt Linz.