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Überzahlungen in Bezug auf Lohn- und Sozialdumping

ArbeitsrechtMMag. Georg KönigsbergerRdW 2015/225RdW 2015, 244 Heft 4 v. 17.4.2015

Mit 1. 1. 2015 trat das Arbeits- und Sozialrechtsänderungsgesetz (ASRÄG 2014 BGBl I 2011/24) in Kraft und unterzog die Bestimmungen zum Lohn- und Sozialdumping (§§ 7a ff AVRAG) einer umfassenden Neuregelung. Die bedeutsamste Änderung ist die Erweiterung der behördlichen Lohnkontrolle vom Grundlohn11Zum Grundlohnbegriff siehe zB Firlei, Die im LSDB-G vorgesehenen öffentlich-rechtlichen Instrumentarien gegen Lohndumping, in Resch (Hrsg), Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz (2012) 59 (63 ff); Windisch-Graetz, Fairer Wettbewerb durch das LSDB-G, ecolex 2011, 443 (444 f); Rath, Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, ASoK 2012, 282 (287 ff). auf das gesamte, dem Arbeitnehmer durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehende Entgelt unter Beachtung der jeweiligen Einstufungskriterien. Hinsichtlich dieser umfassenderen Kontrolle stellt sich (erneut) die Frage, inwiefern (Über-)Zahlungen, insb in Bezug auf andere Entgeltbestandteile, auf die Unterentlohnung eines Entgeltbestandteils anrechenbar sind. Dazu ist aufgrund der Weitergeltung der alten Bestimmungen für den entsprechenden Zeitraum22Siehe § 19 Abs 1 Z 31 AVRAG. sowohl auf die alte als auch auf die neue Rechtslage einzugehen.

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