In einer neueren Entscheidung hatte sich der OGH mit der Frage zu befassen, ob ein Verstoß gegen das GSpG ein unlauterer Rechtsbruch iSd § 1 UWG ist.1 Dieser Beitrag untersucht, ob die generellen Aussagen des Höchstgerichtes zur Nichtanwendbarkeit des Vertretbarkeitsmaßstabes im Falle einer möglichen Unionsrechts- und/oder Verfassungswidrigkeit des nationalen Rechtes überzeugen.