vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Der Irrtum des Bürgen über die Vermögensverhältnisse des Hauptschuldners

WirtschaftsrechtUniv.-Ass. Mag. Béatrice Blümel/Univ.-Ass. Mag. Lukas HerndlRdW 2015/205RdW 2015, 220 Heft 4 v. 17.4.2015

Die Übernahme einer Bürgschaft ist ein riskantes Geschäft. Der Bürge kann die Vermögenslage des Hauptschuldners idR nur schwer beurteilen und irrt nicht selten über das tatsächliche Risiko eines späteren Zahlungsausfalls.11 Schwartze in Apathy/Iro/Koziol, Österreichisches Bankvertragsrecht VIII2 2/22; P. Bydlinski in Koziol/Bydlinski/Bollenberger, Kommentar zum ABGB4 § 1346 Rz 7. Tritt dieser ein, stellt sich für den Bürgen die Frage, ob er sich gegenüber dem die Zahlung begehrenden Gläubiger von seiner Verpflichtung lösen kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte