Der Beitrag untersucht den Zusammenhang zwischen Fälligkeit und Verjährung des Werklohnanspruches. Einleitend wird ein Überblick über die den Werklohn betreffenden Fälligkeitsbestimmungen des ABGB gegeben, um anschließend darzustellen, inwiefern der Beginn der Verjährungsfrist an ebendiese Bestimmungen anknüpft. Darauf aufbauend soll die Risikosituation des Werkunternehmers bei dauerhaft "unterbleibender Verbesserung" des Werkes beleuchtet werden.