Das BVG über unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozialversicherten ("BVG-Altersgrenzen", BGBl 1992/832) sieht eine Angleichung des derzeit unterschiedlichen Pensionsantrittsalters für Frauen und Männer bei der Alterspension erst ab 2024 vor. Dass die Angleichung derzeit nur vorgesehen ist, der Prozess der Angleichung aber noch nicht begonnen hat, ist für den OGH angesichts der Ausnahmeregelung des Art 7 RL 79/7/EWG und des Umstands, dass gegenwärtig noch in 10 weiteren EU-Mitgliedstaaten ein unterschiedliches Pensionsalter besteht und unter den Mitgliedstaaten ein gemeinsamer Standard für die Bemessung der Übergangszeit fehlt, mit Unionsrecht vereinbar. OGH 16. 12. 2014, 10 ObS 44/14i.