Der EuGH hat in einem litauischen Vorabentscheidungsverfahren klargestellt, dass Formularverträge über juristische Dienstleistungen, die ein Rechtsanwalt mit einem Verbraucher abschließt, in den Anwendungsbereich der RL 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen fallen. EuGH 15. 1. 2015, C-537/13 , Šiba.