Wird der Insasse eines von einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft gehaltenen Hubschraubers aufgrund eines zwischen seinem AG und diesem Luftfahrtunternehmen geschlossenen Vertrags zum Zweck der Wahrnehmung einer besonderen Aufgabe befördert (hier: einer Lawinensprengung), ist dieser Insasse "Fluggast" iSd Art 3 Buchst g VO (EG) 785/2004 [über Versicherungsanforderungen an Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreiber].