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Ausländerbeschäftigung: Aktuelle Probleme durch Stillhalteklauseln

ArbeitsrechtDr. Andreas GerhartlRdW 2015/676RdW 2015, 789 Heft 12 v. 17.12.2015

Sowohl der Assoziationsratsbeschluss mit der Türkei als auch die Beitrittsakte neuer EU-Mitgliedstaaten verbieten die Verschlechterung der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden einschlägigen nationalen Bestimmungen für den Zugang zum inländischen Arbeitsmarkt. Während Letztere nur iZm den Einschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit während eines Übergangszeitraumes Bedeutung entfalten, ist die Beschäftigung türkischer Arbeitnehmer auf (wahrscheinlich) absehbare Zeit von hoher praktischer Relevanz.11So sind etwa 8,5 % der im Bundesgebiet unselbstständig beschäftigten Ausländer türkische Staatsangehörige (per September 2015: 54.831 von 640.751). Derartige Stillhalteklauseln werfen aber eine Reihe von Problemen auf, wie im Folgenden anhand aktueller Judikatur gezeigt wird.

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