Eine Regierungsvorlage zum Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 20151 (in der Folge "RV ARÄG 2015"), deren Gesetzwerdung noch im Dezember 2015 zu erwarten ist, kündigt ua wesentliche Änderungen in den Bereichen vertragliche Entgeltgestaltung ("Entgelttransparenz" mit Auswirkungen auf Überstundenpauschalen und All-In-Klauseln) sowie Konkurrenzklauseln und Ausbildungskostenrückersatz an. Gegenstand dieses Aufsatzes sind ausschließlich die geplanten Einschränkungen von Konkurrenzklauseln und des Ausbildungskostenrückersatzes.